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Nachmeldung und Ausnahmeanträge

Nach dem Meldeschluss nachmelden, was das Nachmeldeentgelt kostet und wie ein Ausnahmeantrag für Alter oder Geschlecht funktioniert.

Nachmeldung

Nach dem Meldeschluss für Boote kannst du nur noch nachmelden, wenn der Veranstalter Nachmeldungen für den Wettkampf und für die Rennklasse erlaubt. In der Auswahl stehen solche Klassen mit „(nur Nachmeldung)“; die Nachmeldefrist siehst du unter „Fristen und Unterlagen“.

So läuft eine Nachmeldung:

  1. Melde das Boot wie gewohnt. Das Portal kennzeichnet es als Nachmeldung und zeigt das Nachmeldeentgelt der Klasse als Vorschlag.
  2. Die Nachmeldung ist zunächst offen. Der Veranstalter nimmt sie an oder lehnt sie ab und legt beim Annehmen das Nachmeldeentgelt fest.
  3. Über die Entscheidung bekommen die Verwalter deines Vereins eine E-Mail.

Das Nachmeldeentgelt kommt zum Meldeentgelt hinzu. Eine offene oder abgelehnte Nachmeldung kostet nichts; erst die angenommene erscheint in der Kostenaufstellung.

Ändert ein Verein nach dem Meldeschluss für Sportler die Besatzung oder den Bootsnamen eines schon angenommenen Boots, wird daraus ein Antrag an den Veranstalter; das Boot bleibt bis zu seiner Entscheidung unverändert (siehe „Meldung ändern, abmelden oder löschen“). Eine noch nicht angenommene Nachmeldung ändert der Verein weiter direkt; sie wartet dann erneut auf die Entscheidung.

Zeltplatz und Essen lassen sich ebenso nachbuchen, wenn der Veranstalter es erlaubt; siehe Zeltplatz und Essen buchen.

Ausnahmeantrag für Alter oder Geschlecht

Passt ein Sportler nicht zur Alters- oder Geschlechtsvorgabe einer Klasse, kannst du beim Veranstalter eine Ausnahme beantragen:

  1. Wähle bei der Besatzung den passenden grauen Sportler oder öffne den Ausnahmeantrag. Die Auswahl dort enthält alle Sportler deines Vereins, und das Portal zeigt die erkannten Abweichungen.
  2. Fehlt die Person im Verein, erfasst du ihre Daten im Antrag; dafür wird kein Vereinssportler angelegt.
  3. Begründe den Antrag und wähle „Ausnahmeantrag senden“.
Ein Ausnahmeantrag mit den erkannten Abweichungen und der Begründung
Ein Ausnahmeantrag mit den erkannten Abweichungen und der Begründung

Solange der Antrag offen ist, gibt es noch keine Meldung. Du kannst den Antrag zurückziehen oder durch eine korrigierte Fassung ersetzen. Gibt der Veranstalter ihn frei, entsteht die Meldung; alle übrigen Regeln (Mannschaftsgröße, Fristen, keine Doppelmeldung) gelten weiter. Fällt die Freigabe in die Nachmeldezeit, muss der Veranstalter zusätzlich über die Nachmeldung entscheiden. Die Entscheidung siehst du auf der Meldeseite.

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